Johannes Baumann (Buwemann), Landschreiber zu Oppenheim, unterrichtet seinen Fürsten [Philipp] auf dessen Anfragen hin a) über Besitz- und Rechtsverhältnisse entlang des Leinpfads und des Rheins unter besonderer Berücksichtigung des Geleits sowie b) über die Besitzverhältnisse von weiteren genannten Dörfern. Die Anfrage erfolgte auch wegen des Goldgrunds bei den Auen des Philipp von Wolfskehlen, die dem Heinrich Kapp für jährlich 2 Gulden verliehen sind. Zu a) Als Orte entlang des Leinpfads zwischen Mainz und Worms werden genannt: Weisenau, Laubenheim, Bodenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Dienheim, Rudelsheim, Guntersblum mit den "Elsbecher Auen", Gimbsheim, Eich, Hamm, Ibersheim und Rheindürkheim. Als Inhaber der Dörfer oder von Besitzrechten werden genannt: das [Dom-]Stift Mainz, St. Stefan zu Mainz, das Stift Nassau, Junker Wirich vom Stein, die von Frankenstein mit Ganerben, Graf Bernhard von Leiningen, Philipp von Wolfskehlen, Philipp Schlüchterer (Sluchterer), Philipp Schlüchterer (+), Hans von Wolfskehlen (+), Philipp von Frankenstein, Landgraf Heinrich von Hessen und Ritterschaften. Erwähnung finden außerdem das Amt Alzey, die Herrschaft Eberstein sowie die Landstraßen von Mainz bis Worms und von Oppenheim bis Frankfurt. Das Schreiben enthält teilweise Angaben zur Art des Besitzes und dazugehöriger Rechte oder zu zurückliegenden Geschehnissen wie Eiswasser, Hochwasser und Streitigkeiten. Zu b) Außerdem erfolgt die Unterrichtung über die Verhältnisse in anderen Orten, nämlich: Saulheim, wo jährlich 220 Pfund Bede an die Wildgrafen zu Kirburg, einen Rheingrafen zum Stein, einem Herrn zu Bolanden und den Stämmen von Saulheim, Philipp Hirt, Hermann und Friedrich Hund, Eberhard und Hans Seltin (Veltin) und andere gehen; Udenheim gehört als Trierer Lehen Hermann von Udenheim und denen von Löwenstein; Schornsheim gehörte einer Gräfin von Nassau und nun etlicher Ritterschaft; Gabsheim gehört denen von Dalberg (Talburg); Bechtolsheim der Herrschaft von Reipoltskirchen (Rüpelskirchen) und etlicher Ritterschaft; Partenheim gehört Hans von Wallbrunn (Walborne) und Hans (Hentzen) von Partenheim als Trierer Lehen. Jeweils wird auch auf arme Leute des Pfalzgrafen verwiesen, die in die Ämter Alzey, Oppenheim, Odernheim, Kreuznach und Stromburg gehören. Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, dass laut der pfalzgräflichen Schrift zur Türkensteuer (Dorckesse stuer) die genannten Dörfer alle in Zwing und Bann der Pfalz liegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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