Johannes Baumann (Buwemann), Landschreiber zu Oppenheim, unterrichtet seinen Fürsten [Philipp] auf dessen Anfragen hin a) über Besitz- und Rechtsverhältnisse entlang des Leinpfads und des Rheins unter besonderer Berücksichtigung des Geleits sowie b) über die Besitzverhältnisse von weiteren genannten Dörfern. Die Anfrage erfolgte auch wegen des Goldgrunds bei den Auen des Philipp von Wolfskehlen, die dem Heinrich Kapp für jährlich 2 Gulden verliehen sind. Zu a) Als Orte entlang des Leinpfads zwischen Mainz und Worms werden genannt: Weisenau, Laubenheim, Bodenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Dienheim, Rudelsheim, Guntersblum mit den "Elsbecher Auen", Gimbsheim, Eich, Hamm, Ibersheim und Rheindürkheim. Als Inhaber der Dörfer oder von Besitzrechten werden genannt: das [Dom-]Stift Mainz, St. Stefan zu Mainz, das Stift Nassau, Junker Wirich vom Stein, die von Frankenstein mit Ganerben, Graf Bernhard von Leiningen, Philipp von Wolfskehlen, Philipp Schlüchterer (Sluchterer), Philipp Schlüchterer (+), Hans von Wolfskehlen (+), Philipp von Frankenstein, Landgraf Heinrich von Hessen und Ritterschaften. Erwähnung finden außerdem das Amt Alzey, die Herrschaft Eberstein sowie die Landstraßen von Mainz bis Worms und von Oppenheim bis Frankfurt. Das Schreiben enthält teilweise Angaben zur Art des Besitzes und dazugehöriger Rechte oder zu zurückliegenden Geschehnissen wie Eiswasser, Hochwasser und Streitigkeiten. Zu b) Außerdem erfolgt die Unterrichtung über die Verhältnisse in anderen Orten, nämlich: Saulheim, wo jährlich 220 Pfund Bede an die Wildgrafen zu Kirburg, einen Rheingrafen zum Stein, einem Herrn zu Bolanden und den Stämmen von Saulheim, Philipp Hirt, Hermann und Friedrich Hund, Eberhard und Hans Seltin (Veltin) und andere gehen; Udenheim gehört als Trierer Lehen Hermann von Udenheim und denen von Löwenstein; Schornsheim gehörte einer Gräfin von Nassau und nun etlicher Ritterschaft; Gabsheim gehört denen von Dalberg (Talburg); Bechtolsheim der Herrschaft von Reipoltskirchen (Rüpelskirchen) und etlicher Ritterschaft; Partenheim gehört Hans von Wallbrunn (Walborne) und Hans (Hentzen) von Partenheim als Trierer Lehen. Jeweils wird auch auf arme Leute des Pfalzgrafen verwiesen, die in die Ämter Alzey, Oppenheim, Odernheim, Kreuznach und Stromburg gehören. Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, dass laut der pfalzgräflichen Schrift zur Türkensteuer (Dorckesse stuer) die genannten Dörfer alle in Zwing und Bann der Pfalz liegen.
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Johannes Baumann (Buwemann), Landschreiber zu Oppenheim, unterrichtet seinen Fürsten [Philipp] auf dessen Anfragen hin a) über Besitz- und Rechtsverhältnisse entlang des Leinpfads und des Rheins unter besonderer Berücksichtigung des Geleits sowie b) über die Besitzverhältnisse von weiteren genannten Dörfern. Die Anfrage erfolgte auch wegen des Goldgrunds bei den Auen des Philipp von Wolfskehlen, die dem Heinrich Kapp für jährlich 2 Gulden verliehen sind. Zu a) Als Orte entlang des Leinpfads zwischen Mainz und Worms werden genannt: Weisenau, Laubenheim, Bodenheim, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Dienheim, Rudelsheim, Guntersblum mit den "Elsbecher Auen", Gimbsheim, Eich, Hamm, Ibersheim und Rheindürkheim. Als Inhaber der Dörfer oder von Besitzrechten werden genannt: das [Dom-]Stift Mainz, St. Stefan zu Mainz, das Stift Nassau, Junker Wirich vom Stein, die von Frankenstein mit Ganerben, Graf Bernhard von Leiningen, Philipp von Wolfskehlen, Philipp Schlüchterer (Sluchterer), Philipp Schlüchterer (+), Hans von Wolfskehlen (+), Philipp von Frankenstein, Landgraf Heinrich von Hessen und Ritterschaften. Erwähnung finden außerdem das Amt Alzey, die Herrschaft Eberstein sowie die Landstraßen von Mainz bis Worms und von Oppenheim bis Frankfurt. Das Schreiben enthält teilweise Angaben zur Art des Besitzes und dazugehöriger Rechte oder zu zurückliegenden Geschehnissen wie Eiswasser, Hochwasser und Streitigkeiten. Zu b) Außerdem erfolgt die Unterrichtung über die Verhältnisse in anderen Orten, nämlich: Saulheim, wo jährlich 220 Pfund Bede an die Wildgrafen zu Kirburg, einen Rheingrafen zum Stein, einem Herrn zu Bolanden und den Stämmen von Saulheim, Philipp Hirt, Hermann und Friedrich Hund, Eberhard und Hans Seltin (Veltin) und andere gehen; Udenheim gehört als Trierer Lehen Hermann von Udenheim und denen von Löwenstein; Schornsheim gehörte einer Gräfin von Nassau und nun etlicher Ritterschaft; Gabsheim gehört denen von Dalberg (Talburg); Bechtolsheim der Herrschaft von Reipoltskirchen (Rüpelskirchen) und etlicher Ritterschaft; Partenheim gehört Hans von Wallbrunn (Walborne) und Hans (Hentzen) von Partenheim als Trierer Lehen. Jeweils wird auch auf arme Leute des Pfalzgrafen verwiesen, die in die Ämter Alzey, Oppenheim, Odernheim, Kreuznach und Stromburg gehören. Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, dass laut der pfalzgräflichen Schrift zur Türkensteuer (Dorckesse stuer) die genannten Dörfer alle in Zwing und Bann der Pfalz liegen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 357
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1481 November 20 (uff dinstag nach sant Elizabethen tag)
fol. 322r-323v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Die Zuordnung Wirichs vom Stein zu Wirich von Daun-Oberstein ist unsicher. Kopfregest: "Ein underrachtung vom lantschriber zu Oppenheym Johanne Buwemann den lynepfad antreffen."
Baumann (Buwemann), Johannes; zu Saulheim, Landschreiber zu Oppenheim, erw. 1481, 1490 der Alte
Daun-Oberstein, Wirich IV. von; Herr zu Falkenstein, -1501
Frankenstein, Philipp von; Burggraf von Alzey, erw. 1469, 1493
Hirt von Saulheim, Philipp von; erw. 1481
Hund von Saulheim, Friedrich; Amtmann zu Odernheim, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1465, 1477
Hund von Saulheim, Hermann; erw. 1465
Kapp, Heinrich; erw. 1481
Partenheim, Hans von; Burgvogt zu Kaiserswerth, erw. 1477
Schlüchterer von Erfenstein, Philipp; erw. 1469, 1481 tot
Schlüchterer von Erfenstein, Philipp; erw. 1481, 1495
Seltin von Saulheim, Eberhard; erw. 1481
Seltin von Saulheim, Hans; erw. 1481
Trier, Erzbischöfe
Udenheim, Hermann von; erw. 1481
Wallbrunn, Hans d. Ä. von; Burggraf zu Alzey, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1459, 1487 tot
Wolfskehlen, Hans d. A. von; erw. 1466, 1481 tot
Wolfskehlen, Philipp von; -1504
Alzey AZ
Bad Kreuznach KH
Bechtolsheim AZ
Bodenheim MZ
Dienheim MZ
Eberstein, Grafschaft
Eich AZ
Frankfurt am Main F
Gabsheim AZ
Gimbsheim AZ
Guntersblum MZ
Hamm am Rhein AZ
Ibersheim : Worms WO
Laubenheim : Mainz MZ
Mainz MZ
Mainz MZ; Erzstift
Nackenheim MZ
Nierstein MZ
Odernheim am Glan KH
Oppenheim MZ
Partenheim AZ
Reipoltskirchen KUS; Herrschaft
Rhein (Europa, Fluss)
Rheindürkheim : Worms WO
Rudelsheim = Ludwigshöhe MZ
Saulheim AZ
Schornsheim AZ
Stromburg, Burg bei Stromberg KH
Trier TR; Erzstift
Udenheim : Wörrstadt AZ
Weisenau : Mainz MZ
Worms WO
Türken
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:17 MESZ
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