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Angelegenheiten der Stadt Lichtenstein
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Enthält: Quittung über eingezahlte Beiträge der Stadt Lichtenstein zur Mobiliarbrandkasse 1809.- Bescheinigung der Stadt Lichtenstein für den Meister Carl Friedrich Weigel von 1820.
Stadt Lichtenstein
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).