Albert Crutelin und Luitgard, seine Ehewirtin, beurkunden, dass sie das Gütlein zu Brainkofen, darauf der Lubinc sitzt, zu einem Leibgeding von Priorin und Konvent zu Gotteszell erkauft haben; nach ihrem Tod sollen ihrer Tochter Kinder Adelheid und Irmgard, wenn sie in das Kloster kommen, das Gut haben (nebst weiteren Eventualbestimmungen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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