Schuld des Freiherrn Joachim von Hausen (und zu Stetten am kalten Markt) über 400 fl an Ferdinand Geizkofler für zwei abgekaufte Pferde (1630-1632) und den Ediktalprozeß am Hofgericht zu Rottweil nebst Appellation am Reichskammergericht in Sachen der von Hausenschen Nachlaß Gläubiger darunter Ferdinand Geizkofler bzw. seine Witwe gegen Berthold Freiherr von Stein zu Klingenstein als Erben Joachims von Hausen (1649-1654)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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