Kaufbrief von Ulrich Schütter, Bürger zu Hall, gegen Michael Stainbroner zu Starkholzbach (Starkelsbach) über eine Wiese von ungefähr sechs Tagwerk samt zwei Morgen Acker darin gelegen zu dem Starkholzbach (Starkelspach) in der Schlucht - woraus dem jeweiligen Pfarrer zu Michelfeld eine jährliche Gült von drei Pfennigen zu How (Heu) Zehnten zu entrichten ist - um 120 rheinische Gulden.