Kraft Edler von Hohenlohe bekennt, das Recht der Vogtei über Güter zu Tüngental (Tungental) und dessen Markung, welches bisher Conrad Unmuss (Ummaze), Bürger in Hall, als Pertinenz der Herrschaft Lobenhausen von ihm zu Lehen getragen und welches Comburg von diesen erkauft hatte, nach vorgängiger Resignation dieses früheren Vasallen dem Kloster Comburg geeignet zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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