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Befehl Christoph Bernhards an Stadtrichter Bernhard Brummer, in Sachen Georg Henrich v. Drolshagen ./. Stadt Mstr. über die Stadt die Exekution zu verhängen, wenn nicht innerhalb 8 Tagen eine gütliche Zahlung erfolgt sei. Nebst Abschrift
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Befehl Christoph Bernhards an Stadtrichter Bernhard Brummer, in Sachen Georg Henrich v. Drolshagen ./. Stadt Mstr. über die Stadt die Exekution zu verhängen, wenn nicht innerhalb 8 Tagen eine gütliche Zahlung erfolgt sei. Nebst Abschrift