Dr. Peter Neithardt, Stadtschreiber zu Ulm, beurkundet, dass Hans Strölin von Böfingen, sein Oheim, der ihm wegen etlicher Fardel [Tuchmaß] Barchenttuch Böfingen und weitere Güter verpfändet sowie sein Dorf Dächingen für 2000 fl. verkauft hatte, ihm nur noch 35 Fardel "halb ochsen halb leowen Ulmer zaichens und werung" schuldig ist.