Anders, Georg (Bestand)
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BArch N 1104
call number: N 1104
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Nachlässe und Sammlungen >> Nachlässe >> A
1949-1967
Geschichte des Bestandsbildners: Georg Anders wurde am 15. Mai 1895 in Deutsch-Wilmersdorf bei Berlin als Sohn eines Obersten geboren. Er bestand im Jahre 1913 die Reifeprüfung am Domgymnasium in Naumburg a. d. Saale und studierte dann Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Berlin, wo er 1922 zum Dr. jur. promovierte. Zwei Jahre später legte er in Berlin auch das 2. juristische Staatsexamen ab.
A. begann als kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsministerium des Innern, war dann Assistent an der juristischen Fakultät der Berliner Universität und trat dann in den Justizdienst ein. Zunächst war er Landgerichtsrat am Landgericht III in Berlin, später Kammergerichtsrat und fungierte dann als Ministerialrat im Preußischen Justizministerium und Reichsjustizministerium.
Nach 1945 trat er in die Zweizonenverwaltung ein und wurde 1949 als Spezialist für Beamtenwesen ins Bonner Innenministerium übernommen. Die Neufassung des Beamtenrechts und die Vorbereitung der schwierigen Gesetzgebung nach Artikel 131 sind im wesentlichen sein Werk. Als Ministerialdirektor stand er zuletzt an der Spitze der Abteilung für Beamtenrecht. Ende Mai 1957 wurde er als Nachfolger für den zum Staatssekretär beim Bundespräsidialamt ernannten Karl Theodor Bleek zum Staatssekretär II im Bundesinnenministerium ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehören die Gebiete des Beamtenrechts, der Sozialfragen, Jugend- und Sportangelegenheiten und kulturelle Fragen. Ende Mai 1962 trat A., dessen Pensionierung schon zweimal durch Kabinettsbeschluß um ein Jahr hinausgeschoben worden war, in den Ruhestand. Die Auseinandersetzung zwischen Bundesinnenminister Höcherl und der FDP um die Besetzung der zweiten Staatssekretärstelle im Innenministerium führte aber zu einem in Bonn noch nie dagewesenen Kuriosum: Trotz offizieller Pensionierung führt A. im Innenministerium seine Amtsgeschäfte nunmehr als "Angestellter" weiter. Er hatte einen bis zunächst Ende Oktober 1962 befristeten Vertrag, der ihm das gleiche einkommen sicherte, das er als aktiver Beamter bezog. Sein Ruhestandsgehalt wurde darauf angerechnet.
A. war Kriegsteilnehmer und zuletzt Oberleutnant d. Res.
Bearbeitungshinweis: Findbuch 1998
Bestandsbeschreibung: Privatdienstliche Korrespondenzen und Materialsammlungen zur Tätigkeit im Bundesministerium des Innern. (Stand: 1977) Staatssekretär (1957-1962)
Erschließungszustand: Findbuch 1998
Zitierweise: BArch N 1104/...
A. begann als kommissarischer Hilfsarbeiter im Reichsministerium des Innern, war dann Assistent an der juristischen Fakultät der Berliner Universität und trat dann in den Justizdienst ein. Zunächst war er Landgerichtsrat am Landgericht III in Berlin, später Kammergerichtsrat und fungierte dann als Ministerialrat im Preußischen Justizministerium und Reichsjustizministerium.
Nach 1945 trat er in die Zweizonenverwaltung ein und wurde 1949 als Spezialist für Beamtenwesen ins Bonner Innenministerium übernommen. Die Neufassung des Beamtenrechts und die Vorbereitung der schwierigen Gesetzgebung nach Artikel 131 sind im wesentlichen sein Werk. Als Ministerialdirektor stand er zuletzt an der Spitze der Abteilung für Beamtenrecht. Ende Mai 1957 wurde er als Nachfolger für den zum Staatssekretär beim Bundespräsidialamt ernannten Karl Theodor Bleek zum Staatssekretär II im Bundesinnenministerium ernannt. Zu seinem Aufgabengebiet gehören die Gebiete des Beamtenrechts, der Sozialfragen, Jugend- und Sportangelegenheiten und kulturelle Fragen. Ende Mai 1962 trat A., dessen Pensionierung schon zweimal durch Kabinettsbeschluß um ein Jahr hinausgeschoben worden war, in den Ruhestand. Die Auseinandersetzung zwischen Bundesinnenminister Höcherl und der FDP um die Besetzung der zweiten Staatssekretärstelle im Innenministerium führte aber zu einem in Bonn noch nie dagewesenen Kuriosum: Trotz offizieller Pensionierung führt A. im Innenministerium seine Amtsgeschäfte nunmehr als "Angestellter" weiter. Er hatte einen bis zunächst Ende Oktober 1962 befristeten Vertrag, der ihm das gleiche einkommen sicherte, das er als aktiver Beamter bezog. Sein Ruhestandsgehalt wurde darauf angerechnet.
A. war Kriegsteilnehmer und zuletzt Oberleutnant d. Res.
Bearbeitungshinweis: Findbuch 1998
Bestandsbeschreibung: Privatdienstliche Korrespondenzen und Materialsammlungen zur Tätigkeit im Bundesministerium des Innern. (Stand: 1977) Staatssekretär (1957-1962)
Erschließungszustand: Findbuch 1998
Zitierweise: BArch N 1104/...
Anders, Georg, 1895-1972
55 Aufbewahrungseinheiten; 2,1 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Literatur: Veröffentlichungen:
Kommentare zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes und zum Bundeswiedergutmachungsgesetz für den öffentlichen Dienst, Kurzkommentar zum Bundesbeamtengesetz.
Kommentare zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes und zum Bundeswiedergutmachungsgesetz für den öffentlichen Dienst, Kurzkommentar zum Bundesbeamtengesetz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ