Körperschaftsteuer: Allgemeines und vereinzelt Einzelfälle
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 120
Zugang 1996/069 P 38
S 2505 A-S 2515 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A)
1937-1943
Enthält v.a.:
Steuerliche Behandlung der Landesfremdenverkehrsverbände; Körperschaftsteuer der Sparkassen: Allgemeines und Einzelfall; Anlage von Rücklagen der Krankenkassen: Allgemeines und Einzelfälle; Vorschläge für eine Änderung der steuerlichen Bestimmungen über Pensions- und Unterstützungskassen, vorgelegt von der Reichsgruppe Industrie; Körperschaftsteuer der Versorgungsbetriebe: Allgemeines und Einzelfälle; vermögensteuerliche Behandlung der Baptistengemeinden, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, mit Urteil des Finanzgerichts Schlesien; steuerliche Behandlung von sozialen Betriebskassen; Körperschaftsteuerpflicht der Arbeitsbetriebe der Gefangenenanstalten; Vorläufige Arbeitsverwaltungsordnung für die Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung vom 14. März 1936 (AVO). Amtliche Ausgabe, Berlin 1936, Druck, 178 S.; steuerliche Behandlung der zusätzlichen Gefolgschaftsversorgung: Allgemeines und Einzelfälle; Körperschaftsteuer der steuerbegünstigten Verbrauchergenossenschaften bei Nichtmitgliedergeschäften mit der Heeresverwaltung; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei öffentlichen Leihanstalten
Steuerliche Behandlung der Landesfremdenverkehrsverbände; Körperschaftsteuer der Sparkassen: Allgemeines und Einzelfall; Anlage von Rücklagen der Krankenkassen: Allgemeines und Einzelfälle; Vorschläge für eine Änderung der steuerlichen Bestimmungen über Pensions- und Unterstützungskassen, vorgelegt von der Reichsgruppe Industrie; Körperschaftsteuer der Versorgungsbetriebe: Allgemeines und Einzelfälle; vermögensteuerliche Behandlung der Baptistengemeinden, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, mit Urteil des Finanzgerichts Schlesien; steuerliche Behandlung von sozialen Betriebskassen; Körperschaftsteuerpflicht der Arbeitsbetriebe der Gefangenenanstalten; Vorläufige Arbeitsverwaltungsordnung für die Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung vom 14. März 1936 (AVO). Amtliche Ausgabe, Berlin 1936, Druck, 178 S.; steuerliche Behandlung der zusätzlichen Gefolgschaftsversorgung: Allgemeines und Einzelfälle; Körperschaftsteuer der steuerbegünstigten Verbrauchergenossenschaften bei Nichtmitgliedergeschäften mit der Heeresverwaltung; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei öffentlichen Leihanstalten
1 Bü (1,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:41 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichs-/Bundesfinanzministerium (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichsfinanzministerium (Tektonik)
- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A) (Gliederung)