Vor Johann zum Sterren, oberstem Schultheißen, und den Schöffen (Johann von Bubenheim ("Bubinheim"), "Pauls", "Wernher Halpsteder", "Herbei zum Lamme", Jakob von Aspisheim, "Hennikin Kneht", Hiltwin, "Peder von Kemmede") von Gau-Algesheim ("Algensheim") verkaufen mit Hand und mit Halm dem Dekan und Kapitel von St. Johannes zu Mainz ("Mentze"), vertreten durch den Stiftsherrn Konrad "Lyderbecher", zur Präsenz: 1) Der Edelknecht "Peder Gruwel" und seine Ehefrau Liese 5 Pfd. Heller Ewiggült, fällig nach Mainz auf Martini, spätestens in den vier Weihnachtstagen aus folgenden freieigenen Unterpfändern, die nur den Hubenzins geben: 1/3 der 5 Morgen "an dem Cloppe" (bei Herrn "Johan" und "Hillen"); 1/3 der 3 1/2 Morgen an dem "Steynwingarte" (zwischen "Schollen" und Herrn Johann); 1 Viertel Weingarten an dem Ockenheimer Wege (neben Herrn Johann und "Henne Jacob"); 1 Morgen Acker an der "Dychbach" (neben Herrn Johann und "Heintzen Mus"; das Halbteil von 7 Vierteln an der "Dichbach" (neben Herrn Johann und "Smecken Eidam"); 1 Zweitel Wiese in dem "Diche" (bei "Jeckel Padehuther"); 1 1/2 Morgen "hinder dem Setal" (neben Herrn Johann und "Hiltwyne"). Diese Unterpfänder sollen unzerteilt bei "einem" Stamme bleiben. 2) Der vorgenannte Schöffe Pedter von "Kemme" u.s. Fr. "Albrad" 3 Pfd. Ewiggült aus folgenden Unterpfändern: 2 Häuser mit dem Garten (neben "Hennikin Rymeyer"), die vormals "Kempen" waren, zinsen dem Domstift 4 Schillinge Heller. S. der oberste Schultheiß. "Datum 1355 in die Innocentum".

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