Johan, Herzog von Cleve und Graf von der Marck, der Ott Hueghen 200 rheinische Goldgulden für 25 1/2 Mark Silberwerks an vergoldeten "kroesen, schalen, bekeren" u.a. schuldig war und ihm dafür eine Erbrente von 12 Gulden aus seinem Schlosse zu Wunnendaell verschrieben hatte, verpfändet ihm nach Rückgabe der Schuldverschreibung und weiteren Zahlung von 100 Gulden an Sebastian, seinen "sluyter" zu Wunnendaell, die Pacht von 12 alten Schilden, welche die Stadt Buderick für die "Gruyten" der beiden Kirchspiele Gynderick und Bort auf 6 Jahre noch zu entrichten hat, nach deren Ablauf ihm die Gruyten selbst verpfändet werden sollen, wenn die Stadt die Pacht anfragt. Nach Rückaufschrift von 1564 November 18 vereinbart der Herzog mit den Inhabern der Verschreibung Anna von Voirst, daß fortan der "Sluyter" zu Xancten die beiden Gruten verpachten soll, während Ablöser der Schuld aus der "Sluyterie" Xancten eine Jahresrente von 15 Talern erhalten soll. 3 Unterschriften: Henr. Oligschlager, P. von Essen, R. Rudenscheit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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