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5.000 Gulden Hauptgeld, jeder Gulden zu 26 Albus gerechnet, aus der Tranksteuer des Landgrafen von Hessen. Der Obereinnehmer der Tranksteuer soll ...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Oeynhausen, Nr. 1
A I u, von Oeynhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe O-P >> O >> Oeynhausen, von
1600 Januar 01
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 5.000 Gulden Hauptgeld, jeder Gulden zu 26 Albus gerechnet, aus der Tranksteuer des Landgrafen von Hessen. Der Obereinnehmer der Tranksteuer soll dem 1600 Belehnten aus dem Hauptgeld jährlich an Michaelis eine Pension von 250 Gulden zahlen. Die Ablösung des Hauptgeldes behält sich der Landgraf von Hessen vor.
Belehnte/r: Adam Arnd von Oeynhausen, hessischer Hofjunker