Hans vom Holtz als "gemeiner Mann" beurkundet, dass zwischen "Otendorf" am einem, "Speck und Hegnau" am andern Teile, Holzhausens halber in dem Waldstück "Otendorffer gemaind genannt" Irrungen entstanden sind. Als Zusätze beider Parteien treten auf 1) Veyt von Weyssach genannt von "Treffern", wohnhaft zu Murrhardt und Leonhard Rupp, Spitalmeister zu Hall für Otendorf 2) Hans Schilling, Bürger zu "Geylendorff" und Barth. Schert zu Oberroth für Speck und Hegenau. Die Zusätze Ziff. 1 erklären, dass die von Hegenau und Speck keine Gerechtigkeit hätten, im Ottendorfer Wald Holz zu hauen, die Zusätze Ziff. 2 bejahen es. Der Obmann entscheidet, dass die von Otendorf bessere Kundschaft in dem genannten Waldstück auf der Ebene haben.