13) Die Regierung von Württemberg meldet dem Pfalzgraf Kurfürsten, ihr Mitregent Dr. Johann Vaut werde zwar in Mosbach angekommen, um mit den Gesandten der Kurpfalz, Trier, Hessen und Baden sich wegen eines gemeinschaftlichen kräftigen Widerstandes gegen die Bauernaufruhr zu beraten. Man habe zwar auch bereits beschlossen, 1.200 freie Knechte anzunehmen und 1.500 Landsknechte auszuwählen, die man nach Marbach und Besigheim beschrieben hätte. Inzwischen sei aber im Fürstentum selbst die Aufruhr ausgebrochen, die Bauern von Beilstein, Bottwar, von Brackenheim und dem Zabergäu haben sich am Weinsteiner Berg (Wunnenstein, Sankt Michaelsberg) gesammelt, ohne dass man wisse, was sie weiter vorhaben. Das Weinsberger Schloss sei verbrannt, der trefflichste Adel mit den besten Reisigen daselbst elendiglich umgekommen. Der Pfalzgraf möchte doch mit Hilfe und Beistand nicht zurückbleiben und hoffe die Regierung immer noch, dass die Empörung in Güte beigelegt werden können, wie den auf nach eingelaufenen Bericht die badischen und allgäuischen Unruhen gütlich beigelegt worden sein sollen, 19. April 1525
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13) Die Regierung von Württemberg meldet dem Pfalzgraf Kurfürsten, ihr Mitregent Dr. Johann Vaut werde zwar in Mosbach angekommen, um mit den Gesandten der Kurpfalz, Trier, Hessen und Baden sich wegen eines gemeinschaftlichen kräftigen Widerstandes gegen die Bauernaufruhr zu beraten. Man habe zwar auch bereits beschlossen, 1.200 freie Knechte anzunehmen und 1.500 Landsknechte auszuwählen, die man nach Marbach und Besigheim beschrieben hätte. Inzwischen sei aber im Fürstentum selbst die Aufruhr ausgebrochen, die Bauern von Beilstein, Bottwar, von Brackenheim und dem Zabergäu haben sich am Weinsteiner Berg (Wunnenstein, Sankt Michaelsberg) gesammelt, ohne dass man wisse, was sie weiter vorhaben. Das Weinsberger Schloss sei verbrannt, der trefflichste Adel mit den besten Reisigen daselbst elendiglich umgekommen. Der Pfalzgraf möchte doch mit Hilfe und Beistand nicht zurückbleiben und hoffe die Regierung immer noch, dass die Empörung in Güte beigelegt werden können, wie den auf nach eingelaufenen Bericht die badischen und allgäuischen Unruhen gütlich beigelegt worden sein sollen, 19. April 1525
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 10, 13
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.1. Österreichische Regierung in Württemberg >> Schriftwechsel mit Kurfürst Ludwig von der Pfalz
10. Oktober 1524-6. Mai 1525
Dokument
Vaut, Johann (Hans) Dr.
Baden
Beilstein HN
Besigheim LB
Bottwar = Großbottwar LB
Brackenheim HN
Hessen
Kurpfalz
Marbach am Neckar LB
Mosbach MOS
Trier TR
Wunnenstein (Weinsteiner Berg, Sankt Michaelsberg): Großbottwar LB
Württemberg
Zabergäu
Schriftwechsel mit Kurfürst Ludwig von der Pfalz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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