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Hermann Preußer von Dauborn und seine Frau Grete verkaufen Scheffer Annen von Erbach ('-p-'), Klosterjungfrau im Konvent Gnadenthal, deren Erbnehmern oder wissentlichen Inhabern dieser Urkunde für 30 Rädergulden Limburger Währung zu je 24 Albus, welche diese ihnen bezahlt hat, 1 1/2 Gulden Frankfurter Währung jährlicher Gülte, fällig auf der Kirchweih von Strinz-Trinitatis ('uff Strintzer kirbe'). Als Unterpfand für diese Gülte, die sie aus einer Hand auf eigene Kosten und Gefahr zu Handen der Käuferin liefern sollen, setzen sie: 'Item 3 sd. landts in Dawbe(r)ner kirchennvelde zwischen juncker Diettrich Spechtenn unnd Johann Haimpelnn gelegenn. Item 1/2 m. landts uffm Daube(r)ner berge zwischen dem jungenn Theysenn unnd Schell Jacobs erbenn gelegenn'. Sie haben diese Unterpfänder, die ihr Erbeigen und sonst niemandem verschrieben sind, aufgetragen vor Schultheiß und Schöffen zu Eufingen, welche die Unterpfänder für ausreichend erklärten. Der Wiederkauf ist zum gleichen Termin gestattet. - Schultheiß und Schöffen künden das Siegel ihres Gerichts an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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