Hermann Preußer von Dauborn und seine Frau Grete verkaufen Scheffer Annen von Erbach ('-p-'), Klosterjungfrau im Konvent Gnadenthal, deren Erbnehmern oder wissentlichen Inhabern dieser Urkunde für 30 Rädergulden Limburger Währung zu je 24 Albus, welche diese ihnen bezahlt hat, 1 1/2 Gulden Frankfurter Währung jährlicher Gülte, fällig auf der Kirchweih von Strinz-Trinitatis ('uff Strintzer kirbe'). Als Unterpfand für diese Gülte, die sie aus einer Hand auf eigene Kosten und Gefahr zu Handen der Käuferin liefern sollen, setzen sie: 'Item 3 sd. landts in Dawbe(r)ner kirchennvelde zwischen juncker Diettrich Spechtenn unnd Johann Haimpelnn gelegenn. Item 1/2 m. landts uffm Daube(r)ner berge zwischen dem jungenn Theysenn unnd Schell Jacobs erbenn gelegenn'. Sie haben diese Unterpfänder, die ihr Erbeigen und sonst niemandem verschrieben sind, aufgetragen vor Schultheiß und Schöffen zu Eufingen, welche die Unterpfänder für ausreichend erklärten. Der Wiederkauf ist zum gleichen Termin gestattet. - Schultheiß und Schöffen künden das Siegel ihres Gerichts an.
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Hermann Preußer von Dauborn und seine Frau Grete verkaufen Scheffer Annen von Erbach ('-p-'), Klosterjungfrau im Konvent Gnadenthal, deren Erbnehmern oder wissentlichen Inhabern dieser Urkunde für 30 Rädergulden Limburger Währung zu je 24 Albus, welche diese ihnen bezahlt hat, 1 1/2 Gulden Frankfurter Währung jährlicher Gülte, fällig auf der Kirchweih von Strinz-Trinitatis ('uff Strintzer kirbe'). Als Unterpfand für diese Gülte, die sie aus einer Hand auf eigene Kosten und Gefahr zu Handen der Käuferin liefern sollen, setzen sie: 'Item 3 sd. landts in Dawbe(r)ner kirchennvelde zwischen juncker Diettrich Spechtenn unnd Johann Haimpelnn gelegenn. Item 1/2 m. landts uffm Daube(r)ner berge zwischen dem jungenn Theysenn unnd Schell Jacobs erbenn gelegenn'. Sie haben diese Unterpfänder, die ihr Erbeigen und sonst niemandem verschrieben sind, aufgetragen vor Schultheiß und Schöffen zu Eufingen, welche die Unterpfänder für ausreichend erklärten. Der Wiederkauf ist zum gleichen Termin gestattet. - Schultheiß und Schöffen künden das Siegel ihres Gerichts an.
28, U 194
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1551-1600
1581 Mai 21
Ausfertigung, Pergament W 28,194 mit dem Siegel des Gerichts Dauborn. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen uff Strintzer kirbe 1581
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1166
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ