Prior Heinrich zu St. Marien in Bödingen (Bodinghen) und Prior Gobelinus zu St. Salvator in Ewig (Ewich) vom Orden der Regularkanoniker, Kölner Diözese, beurkunden, auf dem Generalkapitel des Jahres 1452 als Visitatoren der Klöster Böddeken (Bodeken) und Dalheim (Dalhem) abgeordnet worden zu sein, den Streit zwischen den beiden Klöstern über von der Busdorfkirche in Paderborn geschenkte Güter in oder bei Dalheim zu schlichten, die zuvor Böddeken übertragen worden waren. Die Visitatoren erreichen, daß die durch Busdorf Kloster Dalheim übergebenen Urkunden über Böddeker Güter Dalheim überschrieben werden und Dalheim Kloster Böddeken dafür jährlich auf Martini aus diesen Gütern 2 Hühner liefert, wobei das Eigentumsrecht an den Gütern Böddeken verbleibt, Dalheim aber Wein erhält, wie er Busdorf von Kloster Böddeken nach Maßgabe der Güter geliefert worden ist. Die Visitatoren inkorporieren Dalheim dem Generalkapitel. Siegel der Visitatoren angekündigt. Circa festum beati Jacobi apostoli