Zunftbrief der Hutmacher. Die Wertheimer Befehlshaber des Grafen Ludwig zu Stolberg bestätigen die inserierte Ordnung der Wertheimer Hutmacher: 1. Wenn ein fremder Meister in Wertheim das Hutmacher-Handwerk treiben will, soll er zwei Gulden zahlen. In Wertheim geborene Söhne oder Töchter (!) eines Wertheimer Meisters sollen einen Gulden für das Meisterrecht zahlen. Bevor ein fremder Meister arbeiten darf, muss er dem Handwerk vier Meisterstücke bringen, nämlich einen Prälatenhut und einen Kappenhut, beide schwarz gefärbt, sowie einen bürgerlichen Hut und ein paar mindestens knielange Socken. Wenn die Meisterstücke vom Handwerk nicht anerkannt werden, kann er es nach einem halben Jahr wieder versuchen, 2. Fremde Meister und Gesellen dürfen auf den Wertheimer Wochen- und Jahrmärkten nur anbieten, wenn sie die erwähnten Meisterstücke vorgelegt und dazu zehn Gulden bezahlt haben, die Hälfte davon an Herrschaft und Stadtrat und die andere an das Hutmacher-Handwerk, 3. Fremde Gesellen dürfen nur Meister werden, wenn sie mindestens ein Jahr lang in Wertheim gearbeitet haben, 4. Wer etwas auf der Handwerksversammlung vorbringt, hat zuvor vier Turnosen zu zahlen, 5. Wer einem anderen Meister einen Gesellen abwirbt, soll einen Gulden Strafe zahlen, 6. Wandernde Gesellen sollen in die älteste Werkstatt geführt werden bei einer Strafe von einem halben Gulden, 7. Die Meister dürfen keine Hüte von Auswärtigen kaufen und weiterverkaufen bei vier Gulden Strafe, 8. Wer einem anderen Meister einen Kaufmann abwirbt soll einen halben Gulden Strafe zahlen, 9. Wer einen alten Hut als neu verkauft, soll einen halben Gulden Strafe zahlen, 10. Wer für Knabenhüte oder Filzsocken Haare verarbeitet, soll einen Gulden Strafe zahlen, 11. Den Bürgern von Wertheim und Kreuzwertheim wird das Nachtragen verdingter Hüte gestattet, 12. Wer "Wacken-Wolle" zu Filz oder Garn verarbeitet, soll einen Gulden Strafe zahlen, 13. Die Strafen sollen mit Wissen des Schultheißen vom ältesten Meister des Handwerks eingezogen und zwischen Herrschaft und Stadtrat einer- und den Meistern des Handwerks andererseits geteilt werden. Ankündigung des Sekretsiegels der Wertheimer Befehlshaber und des Siegel von Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Wertheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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