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Spezialmandat (Abschr.) an das Salzburger Stadtgericht: Da zur Schanzarbeit verurteilte Verbrecher zur Ableistung ihrer Strafe oft nicht regelmäßig erscheinen oder, wenn sie aufgeschoben werden musste (z.B. bei Schwangeren u. Stillenden) sie gar nicht mehr antreten, sind die Schanzprofosse anzuweisen, dem Kanzleiregistrator wöchentlich eine genaue Spezifikation der Schanzarbeiter einzuliefern.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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