Hans Broller d.J., seßhaft zu Sulz in der Vorstadt, im Gefängnis der Brüder Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz gef., weil er seine am 24. Juni 1524 geschriebene U. während der Bauernunruhen an sich zu bringen und ungültig zu machen versucht hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Brüder, Schwäger und Freunde wieder freigel., schwört U. und erneuert seine in der älteren Verschreibung eingegangenen Verpflichtungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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