Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm bekennen, dass die verwitwete Gräfin Anna von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] geborene Gräfin von Oettingen [Lkr. Donau-Ries] vor einiger Zeit dem verstorbenen Ludwig von Landau [abgegangene Burg bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach] die Burg Gerhausen [Ruine Hohengerhausen bei Gerhausen Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] mit dem zugehörigen Wildbann, die Vogtei über die Kirche zu Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], den Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], die Burg Ruck [Ruine bei Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] sowie die Stadt Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] verpfändet hat. Diese Pfandschaft hat nun die Stadt Ulm mit Zustimmung der Gräfin Anna und des Grafen Johann von Helfenstein, ihres Sohnes, an sich gebracht. Die Stadt Ulm räumt ihnen das Recht zur Auslösung der Pfandschaft gegen Rückzahlung von 12.000 ungarischen und böhmischen Gulden ein. Sie muss ihnen die verpfändeten Güter und Gerechtsame aber erst dann übergeben, wenn die Gräfin und der Graf von Helfenstein ihnen die von der Stadt Ulm den Herzögen von Österreich über diese Pfandschaft ausgestellten Urkunden verschaffen oder an deren Stelle entsprechende Quittungen der Herzöge übergeben. Im Falle der Auslösung soll die Stadt Ulm auf ihre Kosten eigene Gesandte zusammen mit Gesandten der Gräfin und des Grafen von Helfenstein an die Herzöge von Österreich schicken, die dort im Namen der Stadt Ulm die Lehenschaft an den Pfandgütern zurückgeben und deren Übertragung auf die Herrschaft Helfenstein erbitten sollen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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