Schenk Friedrich von Limpurg stellt einen Revers über seine Belehnung mit der Schutzvogtei des Stifts Comburg durch Bischof Friedrich zu Würzburg aus unter Inserierung des Lehenbriefs. Es wird erwähnt, dass Schenk Karl am 17. November (Samstag nach St. Martinstag) 1554 das Lehen empfangen hat und nach seinem Tod Schenk Friedrich damit am 20. November (am Montag nach Elisabetha) 1559 belehnt worden ist. In der Folge sei über die "Folge" Pflicht der Comburger Untertanen zwischen Limpurg und Komburg Streit entstanden, den Bischof Friedrich zu Würzburg nun am 19. Juli 1568 schlichtet und eine Urkunde darüber ausstellt. Darin wird erklärt dass, am 21. Juni (Montag nach St. Veitstag) 1483 der Schutz über Comburg auf Limpurg übertragen worden sei als Afterlehen und danach die Schenken Gerichtsbußen, Fälle. Auch Atzung von den Untertanen in der Herrschaft Comburg haben sollen. Am 13. Dezember 1519 wurde der Vergleich geschlossen, auf Grund dessen dem Schenk Erasmus von den Untertanen Pflicht geleistet worden sei. Comburg habe dagegen protestiert und solche Pflicht bestritten. Der Bischof vergleicht nun die Schenken Friedrich, Christoph Heinrich und Gottfried mit dem Stift Comburg dahin, dass sie Pflichtleistung soll an die "Folge" (Herrsfolge) der Untertanen in der Herrschaft (Limpurg) Sachen aber geleistet werden soll, dass ferner statt bisheriger 40 Schöffel Haber als Gerichtsbuße künftig 60 zwischen Martini und Cathedra Petri, Haller Maß, zu liefern sind, und zwar nicht wie bisher widerruflich auf zehn Jahre, sondern unwiderruflich. Der Schenk wird auf Grund dieser Bestimmungen nun belehnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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