Urban Schutzbach zu Manzenhofen und Ehefrau Anna Brielmayerin bekennen, daß Hans Ulrich Geßler, Bürger zu Memmingen, ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Manzenhofen verliehen hat durch einen im folgenden inserierten Leihebrief vom selben Datum. Zu dem Hof gehören neben den Gebäuden 20 1/2 Mahd Wieswachs, 84 Juchart Acker und 31 1/2 Juchart Wald (einzeln beschrieben). Früher hatte ihn der Vater bzw. Schwiegervater Georg Schutzbach inne. Der Verleiher behält sich vor, mit dem Wald nach Belieben zu verfahren, doch wird er den Beliehenen das erforderliche Bau- und Brennholz verabreichen lassen. Sie müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und müssen Aufsicht über den Wald halten. Jährlich reichen sie als Zins und Hubgült zu Martini 20 Scheffel Vesen, 14 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 2 lb 10 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 8 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen, 1 Gans, 100 Eier, 1 Sack Rüben, 1 Baum mit Obst nach Wahl des Verleihers. Die Beliehenen müssen für den Verleiher jährlich 1 Imi Hanfsamen aussäen und den fertigen Hanf abliefern. Hühner und dergleichen müssen nach Ravensburg geliefert werden. Die Beliehenen sind zu Diensten mit drei Rossen und Wagen verpflichtet. Bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorns zurückgelassen werden.
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Urban Schutzbach zu Manzenhofen und Ehefrau Anna Brielmayerin bekennen, daß Hans Ulrich Geßler, Bürger zu Memmingen, ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Manzenhofen verliehen hat durch einen im folgenden inserierten Leihebrief vom selben Datum. Zu dem Hof gehören neben den Gebäuden 20 1/2 Mahd Wieswachs, 84 Juchart Acker und 31 1/2 Juchart Wald (einzeln beschrieben). Früher hatte ihn der Vater bzw. Schwiegervater Georg Schutzbach inne. Der Verleiher behält sich vor, mit dem Wald nach Belieben zu verfahren, doch wird er den Beliehenen das erforderliche Bau- und Brennholz verabreichen lassen. Sie müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und müssen Aufsicht über den Wald halten. Jährlich reichen sie als Zins und Hubgült zu Martini 20 Scheffel Vesen, 14 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 2 lb 10 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 8 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen, 1 Gans, 100 Eier, 1 Sack Rüben, 1 Baum mit Obst nach Wahl des Verleihers. Die Beliehenen müssen für den Verleiher jährlich 1 Imi Hanfsamen aussäen und den fertigen Hanf abliefern. Hühner und dergleichen müssen nach Ravensburg geliefert werden. Die Beliehenen sind zu Diensten mit drei Rossen und Wagen verpflichtet. Bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorns zurückgelassen werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1519
fasc. 032 n. 04
B 522 II U 1433
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1586 Februar 15 (den fünfzechenden tag monats Februarii)
34,7 x 51,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Urban Schutzbach zu Manzenhofen und Ehefrau Anna Brielmayerin
Empfänger: Hans Ulrich Geßler, Bürger zu Memmingen
Siegler: Friedrich Freiherr von Ilsung, Landvogt in obern und niedern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Hans Ulrich Geßler, Bürger zu Memmingen
Siegler: Friedrich Freiherr von Ilsung, Landvogt in obern und niedern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Geßler, Hans Ulrich
Ilsung zu Wolkenburg und Eglofs, Friedrich von; Landvogt
Prielmayer, Anna
Schutzbach, Anna
Schutzbach, Georg
Schutzbach, Urban
Manzenhofen : Amt Blitzenreute, Fronreute RV
Manzenhofen : Amt Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Memmingen MM; Einwohner
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schwaben, Landvogtei; Landvogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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