Urban Schutzbach zu Manzenhofen und Ehefrau Anna Brielmayerin bekennen, daß Hans Ulrich Geßler, Bürger zu Memmingen, ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Manzenhofen verliehen hat durch einen im folgenden inserierten Leihebrief vom selben Datum. Zu dem Hof gehören neben den Gebäuden 20 1/2 Mahd Wieswachs, 84 Juchart Acker und 31 1/2 Juchart Wald (einzeln beschrieben). Früher hatte ihn der Vater bzw. Schwiegervater Georg Schutzbach inne. Der Verleiher behält sich vor, mit dem Wald nach Belieben zu verfahren, doch wird er den Beliehenen das erforderliche Bau- und Brennholz verabreichen lassen. Sie müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und müssen Aufsicht über den Wald halten. Jährlich reichen sie als Zins und Hubgült zu Martini 20 Scheffel Vesen, 14 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Roggen, 2 lb 10 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 8 Herbsthühner, 2 Fasnachthennen, 1 Gans, 100 Eier, 1 Sack Rüben, 1 Baum mit Obst nach Wahl des Verleihers. Die Beliehenen müssen für den Verleiher jährlich 1 Imi Hanfsamen aussäen und den fertigen Hanf abliefern. Hühner und dergleichen müssen nach Ravensburg geliefert werden. Die Beliehenen sind zu Diensten mit drei Rossen und Wagen verpflichtet. Bei Tod oder Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh und der dritten Garbe Winterkorns zurückgelassen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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