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Das Stadtgericht zu Ellwangen und Ursula Goltsteinerin vereinigen sich dahin, dass der Garten vor dem Jagstertor, soweit er umzäunt sei, der letzteren zu eigen gehört.
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Das Stadtgericht zu Ellwangen und Ursula Goltsteinerin vereinigen sich dahin, dass der Garten vor dem Jagstertor, soweit er umzäunt sei, der letzteren zu eigen gehört.