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Heinrich von Linden (-e) bekundet: Äbtissin, Pröpstin, Dekanin, Scholasterin und das Kapitel des Stiftes Essen haben ihm und seinen Erben alle Zahlungen und Dienste, die der Äbtissin und dem Kapitel, dem Schulten und dem Vogt des Stiftes Essen aus seiner zum Hof Eickenscheidt (Ekenschede) gehörigen Hove zu Linden zustanden, auf 40 Jahre für 40 Mark guter Soester Pfennige verkauft, so dass er und seine Erben während dieser Zeit nichts zu zahlen brauchen. Nach 40 Jahren fällt die Hove wieder an das Stift und den Hof zurück. Der Schulte von Eickens-cheidt soll dann denjenigen, die die Hove übernehmen, die gleichen alten Rechte wie vordem einräumen. Sie sollen dann die üblichen Dienste zahlen, nämlich 24 Maß Braunalz (bracii) nach dem Maß des Hofes, 1 fettes Schwein im Wert von 6 Schillingen, ferner 3,5 Hühnereier und 1 Gänseei in einem Jahr und 4,5 Hühnereier und 1 Gänseei im anderen Jahr, 4 Pfennige für den Ackerbau (agricultura), 10 Pfähle und 10 Pfund Ruten für den Zaun um den Hof. Außerdem haben sie sich an der Instandhaltung (edificium) des Speichers zu beteiligen. Ferner sollen sie einen Tag lang zwei Schnitter und eine Garbenbinderin stellen und eine Fuhre von 30 Holzscheiten (frustorum, schide) von Benschede bis zum Hof leisten. Sie sollen ferner eine Wagenladung Holz zum Brauhaus des Konvents bringen, 4 Pfennige zur sog. Königs-stope beitragen und an Gründonnerstag 6 Pfennige zahlen und dazu die Vogteiabgaben zu den gewohnten Zeiten leisten. - Es siegeln Graf Engelbert von der Mark (Marka), der Vogt des Stiftes, und die Ritter Adolf und Wenemar von Altendorf (Aldendorpe). Datum in die beate Lucie virginis a.d. 1308.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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