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Bad. Ministerium der Finanzen: Abt. Baudirektion (Straßen, Wasser, Vermessung) (Bestand)
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Behördengeschichte: Im Herbst 1933 wurde im Badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium in Karlsruhe eine Abteilung für Wasser- und Straßenbau eingerichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte eine eigene Wasser- und Straßenbaudirektion bestanden, die aus der 1823 errichteten und 1921 aufgehobenen Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues hervorgegangen war. Auch das Vermessungswesen war in Baden seit Beginn des 19. Jahrhunderts in die Finanzverwaltung eingegliedert. Die 1855 errichtete Direktion der Katastervermessung wurde 1871 wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen gingen zunächst auf die Steuerdirektion und ab 1877 auf die Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues über, der ein vermessungstechnisches Büro angeschlossen war. Nach 1933 erfolgte wie beim Wasser- und Straßenbau die Eingliederung des Vermessungswesens in das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium in Form einer eigenen Abteilung. Schon 1934 wurde das Vermessungswesen aus militärischen Erwägungen heraus zur Reichsangelegenheit erklärt und vier Jahre später eine für Baden, Württemberg und Hohenzollern zuständige Hauptvermessungsabteilung in Stuttgart errichtet. Aufgrund des Gesetzes vom 30.9.1944 erklärte man schließlich alle Kataster- und Vermessungsbehörden in den Ländern zu Reichsbehörden. Nach der deutschen Kapitulation und der Teilung Badens in einen amerikanisch und einen französisch besetzten Teil bildete man im September 1945 ein Finanz- und Wirtschaftsministerium für das französische Besatzungsgebiet Badens, das jedoch zunächst nur als Außenstelle der Karlsruher Zentrale fungierte. Im Zuge der Einrichtung selbständiger Ministerien in Südbaden wurde ab dem 1.1.1946 der Bereich Wirtschaft vom Finanzministerium abgespalten und hierfür ein eigenes Ministerium eingerichtet. Die Aufgabenbereiche Straßen, Wasser und Vermessung verblieben zunächst beim Finanzministerium, bevor sie im September 1946 als eigene Abteilung in den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums eingegliedert wurden und die Bezeichnung "Baudirektion - Straßen, Wasser, Vermessung" führten. Das Ministergesetz vom 6.8.1947 revidierte diese Maßnahme, so dass die Baudirektion eine eigene Abteilung des Badischen Ministeriums der Finanzen bis zu dessen Auflösung 1952 bildete. Im Jahr 1948 verfügte die Abteilung Baudirektion über folgende Struktur: Unterhalb der Abteilungsleitung, die unter anderem zentrale Aufgaben wie Verwaltungs- und Rechtsfragen, Personalwesen und Haushaltsangelegenheiten erledigte, waren vier Bereiche gebildet worden, die irreführender Weise ebenfalls die Bezeichnung "Abteilung" trugen: - Straßen (nachgeordnet: sieben Straßenbauämter in Achern, Offenburg, Freiburg, Lörrach, Bonndorf, Donaueschingen und Konstanz sowie 45 Straßenbaumeisterbezirke); - Wasserstraßen (nachgeordnet: zwei Wasserstraßenämter in Offenburg und Freiburg sowie sieben Wasserbaumeisterstellen in Waldshut, Neuenburg, Breisach, Weisweil, Ottenheim, Freistett und Plittersdorf); - Wasserwirtschaft (nachgeordnet: fünf Wasserwirtschaftsämter in Offenburg, Freiburg, Donaueschingen, Waldshut und Konstanz sowie drei Außenstellen in Rastatt, Emmendingen und Lörrach); - Vermessung und Umlegung (nachgeordnet: 18 Vermessungsämter in Bonndorf, Bühl, Engen, Freiburg, Kehl (in Kork), Kenzigen, Lahr, Lörrach, Meßkirch, Müllheim, Offenburg, Radolfzell, Schopfheim, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach und Rastatt sowie die zwei Feldbereinigungsämter Freiburg und Offenburg). Bis zur ersten Jahreshälfte 1952 ergaben sich noch eine Reihe organisatorischer Veränderungen: Der nach dem Krieg vorübergehend eingerichtete Deutsche meteorologische Dienst im französischen Besatzungsgebiet wurde 1949 wieder aufgehoben und der Abteilung Baudirektion des Finanzministeriums unterstellt. Überdies wurde die Obere Flurbereinigungsbehörde und Obere Umlegungsbehörde für Baulandumlegung zu einem eigenen Geschäftsteil, so dass sich die Binnenstruktur der Abteilung Baudirektion im März 1952 wie folgt gestaltete: - I. Allgemeine Verwaltung (Referat: Recht, Verwaltung und Haushalt); - II. Straßenwesen (Referate: Straßenbau und -unterhaltung; Autobahn; Brückenbau; Statistik; Haushalt; Rechtsangelegenheiten; Maschinentechnik); - III. Wasserstraßen (Referate: Verwaltung, Personal, Hauhalt und Wasserpolizei; Unterhaltung des Rheins von km 170 bis km 355 und bautechnische Entwicklung; Schifffahrt und Verkehr; Rechtsangelegenheiten; Ausbau des Hochrheins; Maschinentechnik; Rheinregulierung Straßburg/Kehl - Istein; Bodenseeregulierung); - IV. Wasserwirtschaft (Referate: Flussbau und Wasserkraft; Wasser und Abwasser; Landwirtschaftlicher Wasserbau; Rechtsangelegenheiten; Maschinentechnik; Bautechnisches Büro; Wasserhygiene; Gewässerkunde; Wasserrechtsbuch); - V. Landesvermessung (Referate: Fortführung der Vermessungswerke und Lagerbücher; Landesbodenschätzung und neues Liegenschaftskataster; Triangulierung, Landesnivellement und Ingenieurvermessung; Forstvermessung; Kartenwesen und Plandruckerei; Rechtsangelegenheiten); - VI. Badischer Landeswetterdienst; - VII. Obere Flurbereinigungsbehörde und Obere Umlegungsbehörde für Bauland (Referate: Kulturtechnische Fragen und Ausbildungswesen; Baulandumlegung und vermessungstechnische Fragen; Rechtsangelegenheiten; Siedlungswesen und betriebswirtschaftliche Fragen; Finanzfragen und Rechnungswesen). (Literatur: Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Karlsruhe 1977.)
Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes wurden provenienzgerecht aus Beständen des Regierungspräsidiums (F 26) und des Landesamtes für Flurbereinigung (F 260) herausgelöst und zu einem eigenen Bestand formiert. Der Bestand C 32/2 umfasst 114 Faszikel und misst 0,8 lfd.m. Freiburg,Oktober 2007 Christof Strauß
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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