Kaiser Sigismund gebietet dem Leinhart Marschalk, Hauptmann der Gesellschaft St. Georgenschildes im Unternschwaben, dem Urteil der von ihm bestellten Richter in den Irrungen zwischen Nürnberg einerseits, Wernher Rosshaubter, Conrat, Jorg und Hans von Rietheim anderseits Geltung zu verschaffen.