Hilfe zum Lebensunterhalt: Allgemeines
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A 210/69
A 210 Sozialamt
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1938-1978
Enthält u.a.:
- Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 25.05.1938 betr. Übernahmeverkehr mit dem Ausland
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 23.01.1939 betr. Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Staatsangehöriger im Ausland durch die Fürsorgeverbände
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 25.02.1941 betr. Überweisungen von Fürsorgeleistungen in das Ausland
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 12.09.1942 betr. Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Staatsangehörigen in Norwegen
- Schr. des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollern vom 16.01.1951 betr. Rückführung von alleinstehenden Erwachsenen aus dem Ausland
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 14.11.1952 mit der Bonner Vereinbarung zwischen den Landesfürsorgeverbänden über die Fürsorge für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vom 02.09.1952
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 30.03.1954 betr. Verlängerung der deutsch-schweizerischen Vereinbarung über die Fürsorge für Hilfsbedürftige
- Schr. des Württembergischen Landesfürsorgeverbands vom 15.12.1953 betr. Fürsorge für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 30.03.1954 mit der Bonner Vereinbarung über Fürsorgeleistungen für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vom 02.09.1952 und Freiburger Ergänzungsvereinbarung vom 30.07.1953; Abrechnung und Verteilungsschlüssel
- Schr. des Ministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Baden-Württembergs vom 16.03.1956 betr. Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland
- Schwäbisches Tagblatt vom 10.04.1978. Hemmung vor Sozialhilfe!
- Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 25.05.1938 betr. Übernahmeverkehr mit dem Ausland
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 23.01.1939 betr. Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Staatsangehöriger im Ausland durch die Fürsorgeverbände
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 25.02.1941 betr. Überweisungen von Fürsorgeleistungen in das Ausland
- Schr. des Reichsministers des Innern vom 12.09.1942 betr. Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Staatsangehörigen in Norwegen
- Schr. des Innenministeriums Württemberg-Hohenzollern vom 16.01.1951 betr. Rückführung von alleinstehenden Erwachsenen aus dem Ausland
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 14.11.1952 mit der Bonner Vereinbarung zwischen den Landesfürsorgeverbänden über die Fürsorge für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vom 02.09.1952
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 30.03.1954 betr. Verlängerung der deutsch-schweizerischen Vereinbarung über die Fürsorge für Hilfsbedürftige
- Schr. des Württembergischen Landesfürsorgeverbands vom 15.12.1953 betr. Fürsorge für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland
- Gemeinsames Ministerialblatt vom 30.03.1954 mit der Bonner Vereinbarung über Fürsorgeleistungen für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vom 02.09.1952 und Freiburger Ergänzungsvereinbarung vom 30.07.1953; Abrechnung und Verteilungsschlüssel
- Schr. des Ministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Baden-Württembergs vom 16.03.1956 betr. Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland
- Schwäbisches Tagblatt vom 10.04.1978. Hemmung vor Sozialhilfe!
1 Faszikel
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ