Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übereignet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, seiner lieben Besondereren Klara Tott von Augsburg, aus besonderer Gnade und "auch billicher und redlicher ursach die wir herinn fur augen haben", Güter und Gülten zu Dannstadt, namentlich 12 Malter ewiger Korngülte auf dem Ruprechts Gut, 4 Pfund Heller und 4 Kappen auf einem Weingarten, 4 Gulden Gülte sowie ein Zweiteil "wingarts zucht uff den Kirschgartten", alles unter näherer Nennung der Beständer und Anrainer. Als besonderes Privileg soll der Schultheiß von Dannstadt dafür Sorge tragen, dass die Gefälle um bis zu vier Meilen aus dem Dorf in Fron zu der Empfängerin und ihren Erben, oder bei Verkauf der Nutzungen zu den Inhabern des Gültbriefs, transportiert werden. Der Aussteller und sein Sohn Philipp verpflichten sich zur unwiderruflichen Anerkennung der Übereignung und kündigen ihr Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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