Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg Postskriptum zur Verordnung vom 7. Januar 1763 (40 Slg Nr. 9089), dass wie bei den Fürstlichen Infanterieregimentern auch bei dem Fürstlichen Karabinerregiment jede Kompanie von jetzt abgebenden Leuten ein gewisses Depot haben soll 2 Drucke, Unterschrift, Herzog Karl I., an die Gerichte Helmscherode und Offleben; 1 Druck, blanko

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Niedersächsisches Landesarchiv
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