Kompromiss zwischen Herzog Johann V. von Sachsen-Lauenburg, Erzmarschall des Hlg. Röm. Reiches, und Johannes V. von Berkenthin, Bischof von Ratzeburg, verhandelt durch Rudolf von Hudenberg, Ritter, Hartwig von Bülow, Dr. Hermann Gropeling, Hans von Deden sowie Otto von Daldorf, nach welchem die zwischen beiden Herrschern schwebenden Gebrechen durch Schiedsrichter beigelegt werden sollen. Als eventuelles Reugeld werden 1000 rheinische Gulden festgesetzt. d.d. Geschehen 1495 am Sonntag Iudica.
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Kompromiss zwischen Herzog Johann V. von Sachsen-Lauenburg, Erzmarschall des Hlg. Röm. Reiches, und Johannes V. von Berkenthin, Bischof von Ratzeburg, verhandelt durch Rudolf von Hudenberg, Ritter, Hartwig von Bülow, Dr. Hermann Gropeling, Hans von Deden sowie Otto von Daldorf, nach welchem die zwischen beiden Herrschern schwebenden Gebrechen durch Schiedsrichter beigelegt werden sollen. Als eventuelles Reugeld werden 1000 rheinische Gulden festgesetzt. d.d. Geschehen 1495 am Sonntag Iudica.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 1057
497a
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1495
Enthält: Ausfertigung, Papier, mit den aufgedrückten Siegeln der beiden Kontrahenten
Verzeichnung
1495 April 5
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:52 MEZ