Kaspar Wolf zu Neckarhausen, vier Wochen auf dem Lustnauer Hof gef., weil er zwei fremden Wildbretschützen im Wald eine Haut abgekauft und nicht angezeigt hatte, daß seine beiden Stiefsöhne Hans und Jörg Heym sowie seine beiden Schwäger Jörg und Hans Klein Waidwerk getrieben hatten, jedoch auf sein Bitten hin und weil er sein Leben lang des Wilderns nicht verdächtig war, mit der Auflage freigel., seine Atzung und alle Unkosten selbst zu bezahlen, sich jeglichen Waidwerks zu enthalten und keine Haut mehr zu kaufen, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U.