Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Testament der Eheleute Albert Hundekotten und Anna Wileking, vom 22. März 1616, verkündet am 29. April 1616, nach dem Tode der Frau.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung; Ehe war kinderlos. Die Frau vermacht 1 Goldgulden und 1 Rth. den Kindern ihrer + Schwester Gertrud Wileking, nämlich Berndt und Barbara Uphoff. Zum Nachlass gehören Forderungen an Schulte Dickhoff in Westbevern, Staverman und Albrandt in Telgte, Averbeke in Sprakel, Rosendall in Gimbte (Gimpte), Lütke Westrup, Spitall in Havixbeck. Zeugen: Jakob Brynkes und Berndt Moller. Von Rats wegen: Hilbrandt Plonies. Notar: Georg Deitmars.