Knappe Sweder von dem Bussche gestattet seinem Herrn Simon III. zur Lippe und dessen Sohn Bernhard VI. ein Rückkaufrecht für das mit Ausnahme des Zehnt an ihn für 150 Rhein. Gulden verpfändete Dorf Steinbrüntrup.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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