Heinrich von Friemersheim, Bovos Sohn, erklärt, daß sein verstorbener Vater ohne seine Zustimmung und also ohne Rechtsbestand hörige Leute der Herrschaft Friemersheim veräußert habe, tritt dem Grafen Friedrich von Moers, Herrn zu Baerl, sein Recht auf diese Hörigen ab und ermächtigt ihn, dieselben wieder einzuziehen. Datum op den Pinxt dach.