Martin Mercklin von Ochsenfurt (Ochßnfurt), Notar (Notarius) kaiserlicher Gewalt im Bistum Würzburg (Wirtzpurg), bestätigt auf Bitten von Konrad Landtwer und Heinz Frisch, Heiligenpfleger der Kapelle St. Ägidius zu Harthausen (hexligenpfleger der Cappellen zu sanct Gilgen), daß in seiner und in Anwesenheit von mehreren Zeugen durch Herrn Jost von Venningen (Venyngen), Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, die Auseinandersetzung (zwytracht) zwischen Herrn Heinrich Schultheiß (Schultheyß), Pfarrer zu Igersheim (Igerßheim) im Bistum Würzburg einerseits und den bereits erwähnten Konrad Landtwer und Heinz Frisch andererseits endültig entschieden wurden, vobei bestätigt wurde. Die Auseinandersetzung betrifft den großen und kleinen Zehnten (grossen und cleynen zehenden) von einem Hof zu Reckerstal, der der bereits erwähnten Kapelle St. Ägidius zu Harthausen zusteht, den aber jahrelang Heinrich Schultheiß, Pfarrer zu Igersheim, genützt hatte und wurde zunächst von Herrn Richard von Maßbach (Maspach), Dechant (Techant) des Domstifts (des mehrern Stiffts), geistlicher Richter und Vikar (vicarien) von Bischof Gottfried [von Würzburg] des bereits erwähnten Stift [und Hochstifts Würzburg] des obgenannten Stiffts und hertzog zu francken), entschieden und nach Appellation des Heinrich Schultheiß, Pfarrer von Igersheim, durch die Richter des Erzbischof zu Mainz (des stuhls zu Meintze) nochmals zugunsten von Konrad Landtwer und Heinz Frisch entschieden, wobei im einzelnen festgelegt wurde, daß Heinrich Schultheiß, Pfarrer zu Igersheim den bereits erwähnten Zehnten von einem Hof zu Reckerstal an Konrad Landtwer und Heinz Frisch, Heiligenpfleger der Kapelle St. Ägidius zu Harthausen, zurückzugeben, und daß Heinrich Schultheiß wegen dem durch seine Jahrelange Nutzung entstandenen Schaden wöchentlich in der bereits erwähnten Kapelle St. Ägidius zu Harthausen eine Messe lesen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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