Kaiser Rudolf II. bekundet, dass er Bernolph und Schweickard sowie Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard, Vettern und Brüdern von Gemmingen, nach dem Tod des bisherigen Lehnsträgers, ihres verstorbenen Vaters bzw. Vetters Reinhard von Gemmingen, die Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen verliehen hat. Die Belehnten haben den Lehnseid durch ihren Bevollmächtigten Dr. iur. utr. Georg Wagner geleistet.