Von Major Christoph Erdmann von Mangoldt verlangte Einsendung der von dem Oberstleutnant von Barner als Interimskommandant des Chevaulegers-Regiments v. Gersdorff zurückbehaltenen und auf die vom entwichenen Regimentsquartiermeister Stroemer unterschlagenen Gelder der Regimentskasse kompensierten Kaution Stroemers von 2000 Talern an das Generalkriegsgerichtskollegium

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Sächsisches Staatsarchiv
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