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Michel Bennlin zu Gerlingen, gef. zu Leonberg, weil er mit anderen im kgl. See zu Gerlingen gefischt hatte, jedoch auf Fürbitten und wegen seiner Frau und seiner Kinder dazu begnadigt, entweder das Recht zu nehmen oder noch 4 Wochen im Turm zu büßen und seine Atzung zu bezahlen, nimmt die zweite Möglichkeit an, wird freigelassen unter der Bedingung, sich in Zukunft wohl zu halten und nicht mehr zu fischen, verspricht, dies zu tun und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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