Jörg Goll, B. zu Kirchheim unter Teck, dort gef., weil er nach Auferlegung eines bündischen Schatzgeldes erklärt hatte, er wolle sich eher den Kopf abhacken lassen als diese Steuer bezahlen, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, unverzüglich aus der Vogtei Kirchheim, soweit ihr Zwing und Bann geht, zu ziehen, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden,keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.