Wilhelm Schlosser von Sulz, wegen eines zu Hopffen dem Dorff [Hopfau, Kr. Horb] begangenen Friedbruchs zu Dornhan gefangen und zur Bezahlung von 20 fl verurteilt, wird - obwohl niemand für ihn bürgt - aus Gnade in Ansehung seiner Jugend und Armut aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, diese innerhalb der nächsten 5 Jahre in Raten jeweils auf Martini [November 11] zu zahlen oder sich erneut den Amtleuten zu stellen und schwört U.