Werden.-Johann Eckermann bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach dem Tod seines Vorgängers Abt Ferdinand erneut zu Behuf des minderjährigen Sohnes Johann des + Ludger auffm Aldenhardenberg belehnt hat mit dem Gut Alt-Hardenberg samt dem Kotten auf dem Papenland im Kirchspiel Velbert, Honschaft Crehwinkel mit Ausnahme der Jagdgerechtigkeit. Sobald Johann auffm Aldenhardenberg großjährig ist, soll er das Lehen selbst empfangen. Zeugen: Johann Franz Contzen, Sekretär, und Johann Kaspar Rating, Bürger der Stadt Werden, Dienstmanns-Lehnmannen. - Or., Unterschrift