Graf Georg Friedrich zu Hohenlohe-Weikersheim und dessen Vetter Graf Ludwig Eberhard zu Hohenlohe-Pfedelbach erneuern die Bestimmungen eines 1614 in Neuenstein hinsichtlich der Einschränkung des Viehtriebs und Holzschlags der Sindringer Bürgerschaft im sog. Sindringer Haag zwischen dem gen. Grafen Georg Friedrich und Albrecht Erbschenken zu Limpurg als dem Vertreter der waldenburgischen Teillinien abgeschlossenen Rezesses.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view