Franziskus, Abt des Klosters St. Blasien, und die Gemeinde Oberried schließen einen Vergleich, wonach der 13. Artikel der Vogtsordnung, der die Höhe des Abzugsgelds auf 1/3 des ausgeführten Werts festgelegt hatte, aufgehoben wird und dafür jeder Bürger und Einwohner des Dorfs jährlich eine Fronfuhr zu leisten hat.