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Bürgermeister und Ratsmannen zu Lübeck bekunden ein Urteil des Gastgerichts vom 14. Mai 1603, wonach Johann Wilcken von Weyhe, Prior zu St. Michaelis in lüneburg, schuldig ist, ein beeidetes Verzeichnis (Designation) in seiner Klage gegen in Lübeck gefangen gehaltenen Lüneburger Bürger Simon Ripen. Hintergrund ist das Verschwinden einer Schachtel mit vergoldeten Schmuckstücken, Geld und Schuldbriefen, welche Simon Ripen an den schwedischen Königshof nach Nyköping bringen sollte. Ausstellung der Urkunde durch den Secretarius Thomas Plaßen.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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