Die Akten betreffen einen Streit des Franz von Bodelschwinge zu Sandfort mit Christoffer Gerkendorff, Bürger in Münster, - kein Prozess vor dem Rat. Der Streit betrifft das Gut Gerkendorff im Ksp. Ascheberg. Jede Partei behauptet, Eigentümer zu sein. G. behauptet, das Gut sei ein stuhlfreies Gut, das zur Freigrafschaft Wesenfort gehöre, dessen Stuhlherren die Herren von Sandfort seien. Er behauptet, seine Frau habe das Gut von ihrem Ahnherren Engelbert von Mecheln geerbt, es sei Zubehör des freien Stuhles zu Wesenfort und dem G. nur verpachtet. Er hat den G. gewaltsam vom Gute entfernt, gefangen genommen und dem Erbmarschall Gerhard Morrien übergeben. Auf Vermittlung des Bischofs und des Rats von Münster einigen sich die Parteien dahin, dass 3 Rechtsgelehrte den Streit erledigen sollen. Hierzu werden bestimmt Christian von der Mieck, Lic. Steffen Vell und Lic. Johan Schade. Als deputierter Richter erlässt dann Herman von Melschede ein Urteil dahin, dass G. und B. Bürgschaft leisten dafür, dass sie sich jeder Gewalttätigkeit enthalten, dass S. aus der Haft entlassen und in den Stand vor der Verhaftung wieder eingesetzt werden soll; alsdann soll der Rechtsstreit weitergehen.