Walram von Hersdorf bekennt, daß er von Ruprecht, Graf zu Virneburg, und Gräfin Margarete am Tag der Ausstellung der vorliegenden Urkunde einen Hauptbrief erhalten hat, der wörtlich wiedergegeben wird (StAWt-F US 6 Nr. 192 Insert). Walram gelobt seinerseits dem Grafenpaar, den Vertrag einzuhalten und bestätigt die Zusatzvereinbarung, daß die Schuldner oder ihre Erben 200 oberländische rheinische Gulden als Abschlag auf die Hauptsumme zahlen können, worauf die Pension auf 31 Gulden bei einer Resthauptsumme von 500 Gulden gesenkt werden soll. In diesem Fall verpflichtet sich der Aussteller, Quittung zu erteilen. Sr.: Ausst. und auf seine Bitten hin sein Schwager Arnt, Vogt zu Karden (Carden). Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., besch. - Rv.