Die unteren Vogteien der Grafschaft Badenweiler, nämlich Thiengen, Mengen, Opfingen, Haslach, Wolfenweiler und Schallstadt verpflichten sich, von jedem Hausgefäss sechs Gulden als ein Strafgeld wegen ihrer Empörung zu zahlen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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