Graf Christoph zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des heiligen römischen Reiches Erzkämmerer, Kämmerer des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, bekundet, daß er seinem Getreuen Jacob Has das Fischwasser zu Fischingen von "Ersnaw" bis hin zu seinem eigenen Wasser an der Au (Aw), das sein verstorbener Vater Graf Karl zu Hohenzollern von Caspar Vischer, Schultheiß zu Fischingen, gekauft hat, als Erblehen überlassen hat. Für das Lehen hat der gen. Jacob Has und seine Erben dem Grafen und seinen Erben jährlich auf Martini 8 Tage davor oder danach im Schloß Wehrstein zu seinen oder seines Amtmanns Händen 4 Pfund Heller Landeswährung und auf Begehren jährlich den besten Fisch abzuliefern. Das Lehen darf von dem gen. Jacob Has und seinen Erben nicht versetzt oder verkauft werden. Bauten an dem Fischwasser dürfen nicht zum Nachteil der Mahlmühle oder des Wasserflusses geschehen. Das hierzu benötigte Bauholz sollen sie sich von dem Amtmann oder dem Holzwart geben lassen; Wege und Stege zum Fischwasser sollen ihnen frei sein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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